Stiftung

Sind keine nahen Angehörigen vorhanden, ergibt sich häufig der Wunsch, den Nachlass für einen Zweck einzusetzen, der dem Erblasser Zeit seines Lebens am Herzen gelegen hat.

Dies kann erreicht werden, indem eine gemeinnützige Organisation als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt wird. Häufig kann auf diesem Wege aber nicht sichergestellt werden, dass der Nachlass dort so eingesetzt wird, wie es sich der Erblasser im Einzelnen vorstellt.

Wir prüfen mit Ihnen in geeigneten Fällen, ob die von Ihnen verfolgten Ziele nicht sinnvoller durch die Errichtung einer selbstständigen Stifung erreicht werden können. Eine solche Stiftung kann schon zu Lebzeiten oder "von Todes wegen" errichtet werden, also so, dass sie erst nach dem Tode des Erblassers zu Entstehung gelangt.

Wir beraten Sie bei der Formulierung der Stiftungssatzung und sorgen für die Anerkennung der Stiftung. Wird die Stiftung als gemeinnützig anerkannt, fallen keine Steuern an.

Übrigens: Es ist ein Irrglaube, dass Stiftungen nur Großvermögen vorbehalten sind. Das Stiftungskapital der meisten sinnvoll tätigen gemeinnützigen Stiftungen entspricht in etwa dem Wert eines durchschnittlichen Nachlasses.