Erbschaftssteuer

Kinder und Ehepartner profitieren von den recht auskömmlichen Steuerfreibeträgen, so dass Fragen der Erbschaftssteuer häufig nicht im Mittelpunkt des Interesses stehen.

Der Fokus ändert sich aber sofort, wenn weiter entfernte Verwandte als Erben berufen werden, wenn unternehmerisches Vermögen betroffen ist oder wenn das Vermögen die Freibetragsgrenzen übersteigt.

Wir beraten Sie zu der Frage, ob Maßnahmen schon zu Lebzeiten - etwa durch Vermögensübertragungen - sinnvoll sind. Wir achten mit Ihnen auf die steueroptimale Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen und wir unterstützen Sie im Erbfall gemeinsam mit unseren kompetenten Kooperationspartnern bei der Erledigung aller steuerlichen Fragestellungen.