Erbschein

Nicht immer steht von Anfang an fest, wer der tatsächliche Erbe ist. Dies ist häufig der Fall, wenn der Erblasser ein unklares Testament hinterlassen hat oder wenn einzelne Beteiligte die Unwirksamkeit des Testamentes geltend machen.

Wir begleiten Sie durch alle erforderlichen Verfahrensschritte des Erbscheinverfahrens und vertreten Sie - wenn es erforderlich wird - auch im streitigen gerichtlichen Verfahren.