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Dezember 2012

Wir sind umgezogen! Seit dem 03.12.2012 befindet sich unser Büro in der Simrockallee 2 in 53173 Bonn. Wir arbeiten dort nicht nur im ruhigen und gepflegten Umfeld des früheren Diplomatenviertels Bad Godesberg, sondern durchaus auf historischem Grund, nämlich im renovierten und modernisierten Gebäude der früheren israelischen Botschaft. Geändert hat sich nur die Adresse, alles andere ist unverändert geblieben. So erreichen Sie uns auch künftig unter den gewohnten Telefon- und Faxnummern und natürlich wie bisher per Email.

 

Juli 2012
Das Bundeskabinett hat die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung beschlossen. Die Einführung eines einheitlichen europaweiten Erbnachweises und eines europaweit gültigen Testamentsvollstreckerzeugnisses wird erhebliche Erleichterungen im Rechtsverkehr mit sich bringen.

Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland haben, bringt die Verordnung allerdings eine gravierende und unbedingt zu berücksichtigende Veränderung mit sich: Während sich das anzuwendende Erbrecht bisher ausschließlich nach der Staatsangehörigkeit richtete, ist künftig das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Für deutsche Residenten in Spanien bedeutet dies z.B.: Nach bisherigem Recht galt sowohl aus deutscher wie aus spanischer Sicht deutsches Erbrecht unabhängig vom Aufenthalt des Erblassers. Künftig wird spanisches Recht zur Anwendung kommen, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte. Das hätte zur Folge, dass gemeinschaftliche Testamente keine Anerkennung finden, da sie dem spanischen Recht fremd sind. Weiterhin würden die sehr weitgehenden Noterbrechtsregelungen des spanischen Erbrechts anstelle des deutschen Pflichtteilsrechts gelten.

Die Verordnung sieht aber vor, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, sein Heimatrecht durch eine ausdrückliche Rechtswahl beizubehalten. Für die allermeisten Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland wird die Ausübung dieses Wahlrechts in höchstem Maße sinnvoll sein.

Die Umsetzung der Verordnung in Deutschland wird voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgen. Es kann jedoch durchaus sein, dass andere Staaten die Verordnung bereits vorher in innerstaatliches Recht umsetzen. Es empfiehlt sich daher, kurzfristig durch eine kurze Ergänzung zum Testament Klarheit zu schaffen.

Wir beraten Sie gern.