Testamentsvollstreckung

Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, den Willen des Erblassers durchzusetzen und den Nachlass zu schützen.

Sind die Erben jung und unerfahren, ist Streit zwischen den Beteiligten nicht auszuschließen oder setzt die Verwertung des Vermögens Erfahrungen und Kenntnisse voraus, die bei den Erben nicht vorhanden sind, empfiehlt es sich eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Ist ein Erbe behindert oder bedürftig, ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung zum Schutze des Nachlasses und des betroffenen Erben zwingend erforderlich.

Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung hängt von der sorgfältigen Formulierung der Aufgaben des Testamentsvollstreckers ebenso ab, wie von der Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers.

Wir beraten Sie bei der sachgerechten Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung und bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir mit unserem erfahrenen Team auch die Durchführung der Testamentsvollstreckung.