Vorsorgevollmacht

Was geschieht, wenn Sie - aus welchem Grund auch immer - Ihre Dinge nicht mehr selbst regeln können? Wer kümmert sich um die finanziellen Belange, wer um Verträge mit Krankenhaus und Ärzten? Wer darf die Zustimmung zu einer Operation erteilen oder den Umzug in ein Pflegeheim veranlassen?

Die Antwort des Gesetzgebers ist klar und eindeutig: Sie können selbst bestimmen, wer sich um Sie kümmert. Tun Sie es nicht, nimmt das Gericht Ihnen diese Entscheidung ab und bestellt einen Betreuer.

Wollen Sie das Heft des Handelns in der Hand behalten, benötigen Sie eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, die die Bestellung eines Betreuers überflüssig macht. Aber Vorsicht: eine solche Vollmacht ist sehr weitgehend. Sie darf nur einer Person Ihres absoluten Vertrauens erteilt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Vollmacht und der Auswahl der Bevollmächtigten. Wir sorgen dafür, dass die Vollmacht je nach Bedarf beglaubigt oder beurkundet wird und wir veranlassen die Eintragung der Vollmachten in das zentrale Vorsorgeregister.