Testament

Testament und Erbvertrag sind die beiden Gestaltungsmittel, um Ihrem letzten Willen Geltung zu verschaffen. Eine sinnvolle Testamentsgestaltung bedarf immer einer eingehenden Klärung der Situation. "Klärung" ist hier oft im Wortsinn zu verstehen, weil es Zeit in Anspruch nimmt, sich darüber klar zu werden, welche Gestaltungsziele erreicht werden sollen. Wir nehmen uns diese Zeit: in ausführlichen Beratungsgesprächen in Ihrer gewohnten Umgebung und bei der Diskussion und Feinabstimmung der testamentarischen Regelungen, ganz gleich ob Sie alleinstehend sind oder eine große Familie haben, ob Sie Kinder und Angehörige versorgen oder einen gemeinnützigen Zweck fördern wollen.

In mit Ihnen abgestimmten - meist jährlichen - Abständen, prüfen wir gemeinsam, ob die erarbeitete Vorsorgekonzeption bestehen bleiben kann oder einer Anpassung bedarf.